18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
Eine Erlaubnis ist kein Abzeichen, das man sich an die Startseite hängt, sondern ein Eintrag in einem öffentlichen Verzeichnis. Diese Seite sortiert die Register, die regelmäßig verwechselt werden, beschreibt den Abgleich Schritt für Schritt und sagt, welche Schlüsse ein fehlender Eintrag erlaubt und welche nicht.
Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18
Drei Register, die ständig verwechselt werden
Hinter der Frage nach der Lizenz stecken in Wahrheit drei voneinander unabhängige Dinge, und sie liegen in drei verschiedenen Verzeichnissen. Das erste ist die Erlaubnis, in Deutschland Glücksspiel anzubieten. Das zweite ist das Recht, einen bestimmten Namen als Kennzeichen zu führen. Das dritte ist die technische Zulassung einzelner Spiele oder Geräte.
Diese drei Dinge gehen nicht miteinander einher. Ein Unternehmen kann einen Namen rechtmäßig führen und trotzdem keine Erlaubnis für den hiesigen Markt besitzen. Umgekehrt kann eine Erlaubnis vorliegen, während über den Namen gestritten wird, denn Kennzeichenstreitigkeiten werden zwischen Unternehmen ausgetragen und nicht von der Glücksspielaufsicht entschieden.
Für einen Leser, der wissen will, ob er hier sicher aufgehoben ist, zählt ausschließlich das erste Register. Ein Namensstreit ändert an den Schutzvorgaben nichts, eine fehlende Erlaubnis dagegen ändert alles. Wer diese Reihenfolge einhält, spart sich Diskussionen über Nebenfragen.
Welches Register beantwortet welche Frage
Register
Beantwortet
Wer führt es
Erlaubnisliste der Glücksspielaufsicht
Darf hier angeboten werden
Aufsicht in Halle (Saale)
Kennzeichenregister
Wem der Name zusteht
Ämter für Markenschutz
Handelsregister
Wer das Unternehmen ist
Registergerichte
Bauartzulassung
Was ein Gerät vor Ort darf
technische Prüfstelle
Sperrdatei
Ob eine Person teilnehmen darf
zuständige Landesbehörde
Wo die Antwort öffentlich liegt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder nahm ihre Arbeit auf, nachdem der Staatsvertrag zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten war; sie hat ihren Dienstsitz in Halle an der Saale und veröffentlicht, wem sie eine Erlaubnis erteilt hat. Diese Veröffentlichung ist der einzige Maßstab, der ohne Vertrauensvorschuss funktioniert.
Der Abgleich hat einen Haken, an dem die meisten Versuche scheitern. Die Veröffentlichung nennt Unternehmen in ihrer eingetragenen Form, also mit Rechtsform und Sitz. Was ein Besucher im Browser eintippt, ist dagegen ein Kennzeichen, und Kennzeichen und Unternehmensname stimmen selten überein. Der Weg führt deshalb zuerst an das untere Ende der betrachteten Seite, wo die Pflichtangaben stehen, und erst von dort in die Liste.
Dort angekommen lohnt eine zweite Sorgfalt: auf die Schreibweise achten, Abkürzungen ausschreiben, Zusätze wie Limited oder GmbH mitführen und bei mehreren ähnlichen Einträgen den Sitz vergleichen. Ein Treffer, der nur fast passt, ist kein Treffer.
Am unteren Ende des betrachteten Angebots die vollständige Betreiberangabe abschreiben.
Rechtsform und Sitz mit abschreiben, nicht nur den Wortteil des Namens.
Diesen Eintrag in der Veröffentlichung der Aufsicht suchen.
Bei einem Treffer prüfen, auf welche Spielart er sich bezieht.
Das eigene Prüfdatum notieren und den Abgleich später wiederholen.
Eine Erlaubnis ist nach Spielart geschnitten
Ein Punkt wird in Erfahrungsberichten fast immer übersehen: Es gibt nicht die eine Erlaubnis. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker im Netz sind verschiedene Erlaubnisgegenstände, und ein Unternehmen kann für einen davon zugelassen sein und für die anderen nicht.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Genau hier entsteht bei Marken, die sowohl mit Wetten als auch mit Automatenspiel in Verbindung gebracht werden, ein regelmäßiges Missverständnis. Aus einem Eintrag für Wetten folgt nicht, dass Automatenspiel desselben Hauses hier angeboten werden darf. Wer die Spielart beim Nachsehen nicht mitliest, hat zwar eine Zeile gefunden, aber nicht seine Frage beantwortet.
Praktisch bedeutet das: Die eigene Frage muss vor dem Abgleich formuliert sein. Wer wissen will, ob er an virtuellen Automaten spielen darf, sucht nach einem Eintrag für diese Spielart. Wer Wetten platzieren will, sucht nach der Wetterlaubnis. Zwei Fragen, zwei Abgleiche, derselbe Aufwand von jeweils wenigen Minuten.
Beim Abgleich die Spielart mitlesen. Eine Zeile ohne passenden Gegenstand beantwortet die eigene Frage nicht.
Was ein fehlender Eintrag bedeutet und was nicht
Taucht die gesuchte Gesellschaft nicht auf, ist der nächstliegende Schluss nicht der richtige. Ein Fehlen kann vier ganz verschiedene Ursachen haben, und drei davon sagen über das Verhalten eines Unternehmens nichts aus.
Erstens kann die Schreibweise abweichen oder die Pflichtangabe eine andere Gesellschaft des Konzerns nennen als jene, die die Erlaubnis hält. Zweitens kann die Erlaubnis für eine andere Spielart erteilt sein als die gesuchte. Drittens kann ein Verfahren laufen und noch nicht abgeschlossen sein. Viertens kann das Angebot schlicht nicht für den deutschen Markt bestimmt sein.
Was in allen vier Fällen gleich bleibt, ist die Folge für den Spieler. Ohne Erlaubnis für den hiesigen Markt greifen die hiesigen Schutzmechanismen nicht: keine zentral geführte Monatsgrenze, keine bundesweite Sperrabfrage, kein Einsatzdeckel am virtuellen Automaten, keine Taktung zwischen zwei Drehungen. An die Stelle dieses Rahmens tritt das Recht eines anderen Staates, mit anderen Rechtsbehelfen und einer anderen Sprache im Streitfall.
Fehlen kann an der Schreibweise liegen: Abkürzungen und Rechtsform mitführen.
Fehlen kann an der Spielart liegen: Wetten und Automatenspiel sind getrennt.
Fehlen kann an der Konzernstruktur liegen: Betreiberin und Erlaubnisinhaberin müssen nicht dieselbe sein.
Fehlen kann bedeuten, dass das Angebot sich nicht an den deutschen Markt richtet.
In jedem dieser Fälle gelten die deutschen Schutzvorgaben für dieses Angebot nicht.
Woran die Aufsicht an der Oberfläche spürbar ist
Wer die Liste gerade nicht zur Hand hat, erkennt den hiesigen Rahmen auch am Produkt selbst, denn die Vorgaben sind sichtbar und nicht verhandelbar. Die Einsatzauswahl am virtuellen Automaten endet bei einem Euro. Fünf Sekunden müssen zwischen zwei Drehungen liegen, und für ein automatisches Aneinanderreihen der Runden gibt es keine Taste.
In der Kasse erscheint ein Hinweis darauf, dass Einzahlungen anbieterübergreifend geführt werden; die Obergrenze liegt bei 1000 Euro je Person und Kalendermonat, zusammengetragen über die Datei LUGAS. Vor dem Spielstart wird die Sperrdatei OASIS befragt. In der Spielübersicht fehlen Tische mit einem Menschen am Kartenschlitten sowie Jackpots, die über mehrere Häuser hinweg wachsen.
Diese Merkmale sind keine Garantie für einen Eintrag, aber ihr Fehlen ist ein deutliches Gegenzeichen. Ein Angebot mit Dealertischen und ohne Hinweis auf eine zentrale Monatszählung arbeitet erkennbar nach anderen Vorschriften, unabhängig davon, in welcher Sprache es gestaltet ist.
Was die Aufsicht nicht leistet
Eine Erlaubnis ist keine Zusage über Bearbeitungszeiten und kein Urteil über Servicequalität. Sie bedeutet, dass ein Unternehmen die Anforderungen für den Marktzutritt erfüllt hat und unter Beobachtung steht. Wie schnell ein einzelner Vorgang bearbeitet wird und wie freundlich eine Antwort ausfällt, steht in keinem Verzeichnis.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Ebenso wenig ist die Behörde eine Beschwerdestelle für Einzelfälle im Sinne eines Schlichters, der eine Gutschrift anordnet. Sie geht Hinweisen auf Verstöße nach und kann gegen Anbieter vorgehen; eine Rückzahlung im eigenen Fall erreicht man damit nicht unmittelbar. Für Geldforderungen bleiben der Weg über das Unternehmen selbst und anschließend der Rechtsweg.
Daraus folgt, was der Abgleich mit der Liste wirklich leistet: Er klärt, nach welchem Maßstab zu urteilen ist. Das ist weniger, als manche erwarten, und mehr, als jede Sternebewertung liefert.
Prüfen mit Datum als Gewohnheit
Erlaubnisstände ändern sich. Unternehmen kommen hinzu, Zulassungen werden erweitert, eingeschränkt oder enden. Jede Prüfung ist deshalb eine Aussage über einen Tag, und wer sie ohne Datum weitergibt, verbreitet eine Behauptung ohne Haltbarkeit.
Zwei Minuten Mehraufwand lösen das Problem: Datum notieren, gefundene Schreibweise notieren, Spielart notieren. Wer vor einer größeren Einzahlung noch einmal nachsieht, hat eine belastbare Grundlage. Wer sich auf einen Testbericht ohne Datum verlässt, hat eine Erzählung.
Diese Gewohnheit kostet nichts und ersetzt die meisten Diskussionen. Sie ist auch der Grund, weshalb auf diesen Seiten keine Behauptung über den Erlaubnisstand einer Marke steht, sondern eine Anleitung, die am Tag des Lesens funktioniert.
Häufige Fragen
Steht hier, ob die Marke eine deutsche Erlaubnis hat?
Nein, und das ist Absicht. Ein solcher Satz wäre am Tag der Veröffentlichung vielleicht zutreffend und wenig später überholt. Die Veröffentlichung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist jederzeit abrufbar, und gesucht wird dort die Gesellschaft aus den Pflichtangaben am Seitenende.
Warum finde ich den Markennamen nicht in der Liste?
Weil dort Unternehmen in ihrer eingetragenen Form verzeichnet sind und nicht die Kennzeichen, unter denen sie auftreten. Notieren Sie die vollständige Betreiberangabe samt Rechtsform und Sitz und suchen Sie damit. Ohne diesen Zwischenschritt bleibt fast jede Suche ergebnislos.
Gilt eine Erlaubnis für Sportwetten auch für Automatenspiele?
Nein. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker im Netz sind verschiedene Erlaubnisgegenstände. Ein Haus kann für den einen zugelassen sein und für den anderen nicht. Beim Abgleich muss die Spielart also mitgelesen werden.
Was ändert sich für mich ohne deutsche Erlaubnis?
Es entfallen die Mechanismen, die an diesen Rahmen gebunden sind: die über alle erlaubten Anbieter geführte Monatsgrenze, die bundesweite Sperrabfrage, der Einsatzdeckel von einem Euro je Drehung und die Pause von fünf Sekunden zwischen zwei Drehungen. Im Streitfall gilt das Recht des Staates, der die dortige Erlaubnis erteilt hat.
Hat ein Streit um den Markennamen Folgen für mich als Spieler?
Für die Schutzvorgaben nicht. Kennzeichenstreitigkeiten werden zwischen Unternehmen geführt und von anderen Stellen entschieden als Erlaubnisfragen. Praktisch kann ein solcher Streit allerdings dazu führen, dass ein Angebot unter einem anderen Namen auftritt, was den Abgleich erschwert.
Kann ich bei der Aufsicht eine Auszahlung erzwingen?
Nicht unmittelbar. Die Behörde kann Marktverstöße ahnden und einem Anbieter Auflagen machen; über eine konkrete Geldforderung urteilt sie dagegen nicht. Für diese bleibt der Weg über das Unternehmen und danach über die Gerichte.